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Kaufmännische Berufsschule Gesundheitsdienst

Ausbildungsberufe

Die Willy-Hellpach-Schule ist als Dualer Partner zentraler Standort für die schulische Ausbildung der unten genannten Ausbildungsberufe im Gesundheitsdienst:

  • Medizinische Fachangestellte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

Nähere Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsschule der Willy-Hellpach-Schule ist ein gültiger Berufsausbildungsvertrag, den die Auszubildende mit einer Praxis abgeschlossen hat.

Dauer

Die Ausbildungsdauer umfasst in der Regel 3 Jahre. Die Vertragsdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen der jeweiligen Kammern evtl. verkürzt werden.

Abteilungsleiterin

Dr. Anja Pehlke-Rimnpf
Dr. Anja Pehlke-Rimpf, StD’in

Kaufmännische Berufsschule Gesundheitsdienst
Tel. 06221-507 700
Zimmer 121a

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Anmeldung

Ärzte und Zahnärzte melden nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages ihre Azubis zur schulischen Ausbildung an der Willy-Hellpach-Schule und bei der jeweils zuständigen Kammer zur Ausbildung an. Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt online über unsere Homepage. Die Anmeldungen für das kommende Schuljahr sollten bis zum 31. Juli erfolgen.

Unterrichtsorganisation

An der Willy-Hellpach-Schule findet der Unterricht im Gesundheitsdienst in Teilzeit statt, d.h. die Azubis haben an zwei Tagen in der Woche Unterricht. An welchen Tagen der Unterricht jeweils stattfindet, entnehmen Sie bitte den Informationen auf den Anmeldeformularen. Soweit es, eingeschränkt durch die Klassengröße, möglich ist, versuchen wir Ihre Wünsche als ausbildende Praxis zu berücksichtigen.

Der Unterricht an der Berufsschule erfolgt für die neugeordneten Ausbildungsberufe der Medizinischen- und Zahnmedizinischen Fachangestellten nach dem bundeseinheitlichen Rahmenplan. Die Neuordnungen legen einen Schwerpunkt auf präventive Maßnahmen, Betreuung und Beratung von Patienten sowie Hygiene, Arbeitsschutz und modernes Praxismanagement. Neben der Vermittlung der berufsfachlichen Kompetenz kommt dem Erwerb bzw. Ausbau der Projektkompetenz eine wichtige Rolle zu. Auszubildenden wird die Möglichkeit gegeben, bei der Erarbeitung verschiedenster Themen, eine erhöhte Selbstständigkeit und Eigeninitiative einsetzen zu können. Lerninhalte werden einzeln oder in Kleingruppen erarbeitet und vor der Klasse präsentiert. Das fördert zusätzlich die soziale Kompetenz, die gerade in den Gesundheitsberufen von hoher Bedeutung ist.

Die Ausbildung in der Praxis erfolgt nach der Ausbildungsordnung der jeweils zuständigen Kammer.

Der Unterricht gliedert sich in allgemeinbildende (Deutsch, Gemeinschaftskunde, Religion) und fachbezogene Inhalte (z.B. Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Wirtschaftskompetenz, allg. BWL).

Prüfung

Im zweiten Ausbildungsjahr (Fachstufe I) findet jeweils die so genannte Zwischenprüfung statt, für die die entsprechenden Kammern verantwortlich sind. Die Termine und Orte der Prüfungen werden in der Regel deshalb von den Kammern in ihren entsprechenden Mitteilungsblättern den Ausbildern bekannt gegeben.

Die gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung von Schulen und Kammern findet in der Regel im Sommer (Mai/Juni) statt. Danach endet für die Auszubildenden der Unterricht an der Berufsschule. Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erhält die Auszubildende/ der Auszubildende das Abschlusszeugnis der Berufsschule. Für den Erhalt des Kammerbriefes ist zusätzlich zum Bestehen der schriftlichen Kammerprüfung das Bestehen der mündlich-praktischen Prüfung der jeweiligen Kammer notwendig. 

Aktualisiert am 01. Februar 2025